Wir sind stets bestrebt, Ihnen einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, und freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Vorbereitungen für diese Änderung bereits in vollem Gange sind.
Ab dem 3. Quartal 2023 besteht die Möglichkeit, jahresübergreifende Leistungen erstmalig mit den neuen Sätzen über die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abzurechnen. Um sicherzustellen, dass Sie sich rechtzeitig auf diese Umstellung vorbereiten können, stehen die neuen MWST-Formulare in den Abacus-Versionen 2021, 2022 und 2023 ab dem Hotfix vom 15. Juli 2023 zur Verfügung.
Wir möchten betonen, dass wir bestrebt sind, den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten. Daher sind die bestehenden MWST-Codes bereits auf den neuen Formular-Feldern nachgeführt worden. Ihre MWST-Jahresabstimmung wird Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt, um Ihnen einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Zusätzlich möchten wir Ihnen den KB-6925 ans Herz legen, der Ihnen eine detaillierte Übersicht über die wichtigsten Änderungen sowie den Abacus MWST-Assistenten bietet. Für weitere Informationen zu diesem Thema verweisen wir Sie gerne auf den aktuellen Blogbeitrag von Abacus.
Melden Sie sich bei uns, telefonisch oder per Mail auf fidigit@fidinam.ch, wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Vorbereitung auf die Mehrwertsteuererhöhung 2024.